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Der Mietenvolksentscheid: Druck wirkt! Der Kampf geht weiter

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Dieser Beitrag ist ein Beitrag der Initiative Mietenvolksentscheid und wurde erstveröffentlicht auf der Seite https://mietenvolksentscheidberlin.de/.

Liebe 50.000 Unterstützer*innen, liebe Berliner Stadtgesellschaft,

Am 12. November wird im Abgeordnetenhaus über das neue Wohnraumversorgungsgesetz abgestimmt, welches die SPD als Antwort auf unseren Mietenvolksentscheid verfasst hat. Nach einigen Wochen der Auswertung und Diskussionen wollen wir nun Bilanz ziehen und unsere Einschätzung dazu abgeben.

Das Gesetz, das der Senat nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt hat, verdeutlicht eines sehr klar: der politische Druck der Berliner Stadtgesellschaft hat gewirkt! Nur durch den Druck jahrelanger stadtpolitischer Kämpfe und letztendlich der knapp 50.000 Unterschriften hat sich im Senat etwas bewegt. Nur dadurch hat die SPD die Forderungen unserer Initiative zum Mietenvolksentscheid teilweise aufgegriffen und in Gesetzesform gebracht. Und nur dadurch hat sich die CDU dazu bewegen lassen, diesen Schritt mitzugehen. Die vielen Unterstützer*innen, welche sich eine einseitige Wohnungspolitik für Investor*innen nicht länger gefallen lassen wollen, konnte der Senat nicht mehr ignorieren.

Die beschränkten Mittel unseres Volksentscheids

Im Unterschied zum Berliner Senat waren unsere gesetzlichen Möglichkeiten, mit dem Volksentscheid umfassend in die Wohnungspolitik einzugreifen, von vornherein sehr eingeschränkt. Um die Verdrängung und steigenden Mieten in Berlin zu stoppen, sind vielfältige Maßnahmen nötig, wie zum Beispiel eine Korrektur der unsozialen Förderlogik des Kostenmietsystems, oder das Verbot der Zweckentfremdung von Miet- und Ferienwohnungen. Durch das sogenannte Kopplungsverbot (verschiedene Regelungsgegenstände dürfen in einem Volksentscheid nicht gemeinsam zur Abstimmung gestellt werden) war es uns jedoch unmöglich, diese vielfältigen Maßnahmen in einem Volksbegehren zusammen zu fassen. Für Mehrheitsbeschlüsse im Abgeordnetenhaus gelten diese Einschränkungen nicht. Damit könnten viel umfassendere Mittel eingesetzt werden, um eine wirklich soziale Wohnungspolitik in Berlin zu erreichen. Hätte die Regierungsmehrheit die Probleme der Stadt wirklich verstanden und wäre sie willens diese anzugehen, dann hätte sie längst umgesetzt, was für eine soziale Lösung der Berliner Wohnungsfrage notwendig wäre:

  • Verdrängung durch Modernisierung verhindern
  • Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentums- und Ferienwohnung beschränken
  • Erweiterung des kommunalen sozialen Wohnungsbau um wirklich bezahlbaren Wohnraum für deutlich unter 6,50€/m² zu schaffen
  • Grundlegende Änderung des absurden Kostenmietensystems im Sozialwohnungsbestand
  • Bei Erteilung von Baugenehmigung die privaten Bauherren stärker in die soziale und ökologische Verantwortung für die Stadt zu ziehen

Ein erster Schritt in die richtige Richtung

Da dies mit unserem Mietenvolksentscheid nicht einfach umgesetzt werden konnte, war immer klar, dass das Volksbegehren nur ein erster Schritt sein kann. Mit diesem Schritt haben wir viel bewegt. Die SPD hatte seit der Jahrtausendwende den Anspruch auf eine soziale Gestaltung des Wohnungsmarktes aufgegeben. Sie sah sich aber durch unsere Initiative gezwungen, eine sozialere Ausrichtung der Wohnraumversorgung durch die landeseigenen Unternehmen mit einem eigenen Gesetz auf den Weg zu bringen.

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Der „Mietenvolksentscheid“ – Chance vertan!

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Der „Mietenvolksentscheid“ – Chance vertan!

Eine soziale Bewegung, die sich auf die Verhandlung von Gesetzen einlässt, kann nur verlieren!

Es war einmal… So beginnen normalerweise Märchen mit einem guten Ende. Ein bisschen hat auch der Berliner „Mietenvolksentscheid“ mit einem Märchen gemein. Im August des Jahres 2014 versammelten sich mehr als 50 Aktive aus Mieter- und Stadtteilinitiativen und politischen Gruppen mit sehr unterschiedlichen Vorstellungen und Zielsetzungen, darunter auch vereinzelte Aktivist*innen von Parteien. Gemeinsam hatten sie sich das Ziel gesetzt, mit einer Kampagne um einen Volksentscheid den Wahlkampf im Jahr 2016 zu begleiten und einen Richtungswechsel in der Berliner Wohnungspolitik einzuläuten. In den folgenden vier Monaten wurde über sämtliche Aspekte der Landes-Gesetzgebung und mögliche Änderungen für eine mieter*innenfreundliche Politik debattiert. Herauskam ein umfangreicher Entwurf zur „Neuausrichtung der Sozialen Wohnraumförderung“.

Die Initiative hatte mit ihrer Verallgemeinerung des Entwurfs als „Mietenvolksentscheid“ in der Berliner Bevölkerung einen Nerv getroffen. Beim viel versprechenden Start an einem Wochenende im April wurden über 3.000 Unterschriften gesammelt. Nach acht Wochen anstatt der zulässigen sechs Monate wurden knapp 50.000 Unterschriften übergeben, mehr als doppelt so viele wie benötigt. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf vor, der „in Gesprächen“ zwischen dem Berliner Senat und Vertreter*innen der Initiative entwickelt wurde. Einzelne Forderungen des Zusammenschlusses wurden dabei berücksichtigt. Von dem angekündigten Richtungswechsel ist aber nur wenig zu spüren. Die Wohnungsbaugesellschaften können weiter wurschteln wie bisher und Mieter*innen zwangsräumen oder Wohnungsbewerber*innen ablehnen. Die Forderungen nach billigen Mieten für Sozialwohnungen wurden von einer überaus klug handelnden SPD-Führung, die sich dieses Mal nicht auf das Ignorieren der Probleme beschränkte, in eine bereits vor Jahren festgelegte Strategie im Umgang mit der „Wohnungsfrage“ eingepasst.

Von der eingereichten Vorlage und den Vorstellungen aus der Anfangszeit ist nach den Verhandlungen nur noch ein Torso übrig geblieben. Das Plenum der Initiative muss dem Entwurf zwar noch zustimmen. Dies dürfte allerdings nur eine Formsache sein. Die erwarteten negativen Ergebnisse bei der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Volksbegehrens dürfte das Übrige dazu beitragen. Unter dem Druck von langwierigen gerichtlichen Verfahren werden dann wohl auch die vereinsinternen Kritiker*innen schweren Herzens dem „Kompromiss“ ihr Einverständnis geben.

Die Grenzen …

Der Einsatz von Volksentscheiden als Mittel der Meinungsbildung und Politikgestaltung ist in der mieten- und stadtpolitischen Szene zu Recht umstritten. Volksentscheide sind per se dem bestehenden System verhaftet und können als solche die Bedingungen der kapitalistischen Verwertung von Wohnungen als Ware nicht verändern. Insofern ist die von der orthodoxen Linken der DKP oder von Karl-Heinz Schubert in trend-online geäußerte Kritik an dem Gesetzentwurf des Vereins, die gerade dieses in letzter Konsequenz von einem solchen Entscheid fordern, wahlweise dämlich oder grober Unfug.

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