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Das Vorkaufsrecht – Ein Rundbrief für MieterInnen in Berlin

Reichlich Lesestoff… die Sache mit dem Vorkaufsrecht.

Da die Regionalberatung des Mietshäuser Syndikat in letzter Zeit häufig zum Thema Vorkaufsrecht von MieterInnen und MieterInnengemeinschaften angesprochen worden ist, hat sie für Euch ihren Wissensstand zum Thema zusammengefasst. Im Text wird auch eine Fachtagung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg angesprochen, die Dokumentation dieser ist fertig und ist hier vom Bezirk veröffentlicht.

Liebe Initiativen, Hausgemeinschaften, stadtpolitisch Engagierte,

immer wieder wurde in den letzten Jahren gefordert, dass die Berliner Bezirke ihr Vorkaufsrecht ausüben sollten. Damit ließen sich die Aufteilung in Wohneigentum oder mietpreissteigernde Sanierungen zumindest teilweise verhindern oder abschwächen. Dieses Instrument wurde in Städten wie München und Hamburg in der Vergangenheit immer wieder genutzt, in Berlin hat sich der Bezirk Tempelhof-Schöneberg in 2015 erstmals dazu entschlossen, ein Vorkaufsrecht auszuüben. So wurde im April 2015 das Vorkaufsrecht bei den von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Höchstgebot verkauften Wohnungen in der Großgörschen und Katzlerstraße geltend gemacht. Bei diesen Häusern gilt es auch noch eine Besonderheit abzuwarten: Der Bund klagt hier gegen den Bezirk, weil das Vorkaufsrecht vom Bezirk nicht mit dem Höchstpreis veranschlagt wurde, sondern zueinem verminderten Preis.

Im Dezember 2015 (s. Pressemitteilung Nr. 154 vom 15.12.2015) hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Vorkaufrecht bei der Wrangelstr. 66 ausgeübt. Aktuell wird die Ausübung mindestens bei jedem Verkaufsfall von Wohnobjekten in einem Gebiet mit Satzungsrecht geprüft.

In der Koalitionsvereinbarung wurde vereinbart:

„Die Koalition will das Vorkaufsrecht zu einem effektiven Instrument entwickeln. Der Senat wird zusammen mit den Bezirken im ersten Halbjahr 2017 ein Konzept für strategische Ankäufe und die Ausübung von Vorkaufsrechten erarbeiten und dem Abgeordnetenhaus vorlegen.“

Außerdem:

„Zur Flankierung der wohnungspolitischen Ziele und um Spekulation zu begrenzen, nutzt Berlin verstärkt seine Vorkaufsrechte nach Baugesetzbuch. Dazu sollen gezielt Vorkaufsrechts-Verordnungen erlassen werden. Vorrang hat der Ankauf zugunsten von städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Es werden Verfahren entwickelt und finanzielle Ressourcen bereitgestellt, um innerhalb der Zweimonatsfrist eine wirksame Ausübungspraxis durch die Bezirke zu ermöglichen.“

D.h. in den nächsten Monaten könnten richtungsweisende Schritte zur Nutzung des Vorkaufsrechtes unternommen werden. Wir sehen das Instrument als Möglichkeit, für die Mieter*innen aus der Spirale von Verkauf, Aufteilung in Wohneigentum und die damit verbundenen Mietsteigerungen zumindest teilweise herauszukommen.

Im Folgenden soll daher der Ablauf bzw. unser Wissenstand vorgestellt werden.

Das Vorkaufsrecht durch die Bezirke

Nach dem § 24 BauGB (Baugesetzbuch) haben die Bezirke (Gemeinden) ein Vorkaufsrecht. Dieses kann wahrgenommen werden, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. U.a. ist es für die Bezirke möglich, das Vorkaufsrecht in Gebieten, in denen eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB existiert, wahrzunehmen. Das VKR kann auch zugunsten Dritter ausgeübt werden. Dies wird, solange die Bezirke nicht die entsprechenden Mittel zur Verfügung haben, die Regel sein.

Abwendungsvereinbarung

Priorität der Bezirke wird es aber nicht sein, dass in möglichst vielen Fällen das VKR tatsächlich ausgeübt wird, sondern die in § 27 BauGB gegebene Möglichkeit zur Abwendung des Vorkaufsrechts durch Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung. Diese wird dem Käufer vom Bezirk zugestellt. Darin werden verschiedene Bedingungen formuliert. So kann z.B. für einen Zeitraum von 20 Jahren ausgeschlossen werden, dass die Wohnungen in Wohneigentum nach WEG umgewandelt werden. Des Weiteren werden regelmäßig energetische Sanierungen, die über das gesetzlich verlangte Maß hinausgehen, der Anbau von Balkonen und der Einbau von Aufzügen ausgeschlossen. In der AV werden Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung vereinbart.

Für die Mieter*innen ist es wichtig, dass diese Regelungen möglichst weitreichend in ihrem Sinne gefasst werden und die Vertragsstrafen möglichst hoch sind sowie im Grundbuch gesichert werden. Andernfalls können diese einfach eingepreist oder durch einen Weiterverkauf umgangen werden. Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde bereits ein Katalog von möglichen Bestandteilen für Abwendungsvereinbarungen erstellt.

Fristen und Kauf zum Verkehrswert

Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von zwei Monaten, nachdem dem Bezirk der vollständige Kaufvertrag zugegangen ist, ausgeübt werden. Die betroffenen Häuser haben also eine extrem kurze Frist, um alle notwendigen Schritte zu organisieren: Die Hausgemeinschaft muss zusammen finden und entscheiden, ob das Haus in Selbstverwaltung oder über eine der städtischen Wohnbaugesellschaften (WBG) gekauft werden soll. Außerdem muss der Bezirk kontaktiert werden, denn nur dieser kann das VKR ausüben.

Angesichts der nach wie vor anhaltenden Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt ist wichtig, dass nach § 28 BauGB für den Bezirk die Möglichkeit besteht, das VKR zum Verkehrswert auszuüben „wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet“. Hier bietet sich die Möglichkeit
anstatt der oft absurden Kaufpreise, das VKR zum teilweise niedriger liegenden Verkehrswert auszuüben. Für die Bezahlbarkeit der Mieten kann die Ausübung des VKR zum Verkehrswert ausschlaggebend sein. Da dieses Vorgehen für den Verkaufenden die Rendite schmälert, ist hier die Wahrscheinlichkeit höher, dass gerichtlich dagegen vorgegangen wird. Wenn die Koalition das VKR zum Verkehrswert als politisch sinnvolles Mittel nutzen will, müssen für die Übernahme eines Prozessrisikos entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die Dritten

Teile der Senatsverwaltung favorisieren als Dritte die städtischen WBG. Aus Sicht der Mieter*innen und der Bezirke kann es aber auch sinnvoll sein, dass die Dritten aus einem Pool gemeinwohlorientierter Träger (WBG, Stiftungen, Genossenschaften, Mietshäuser Syndikat) gewählt werden können. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg möchte bereits einen solchen Interessentenpool aufbauen.

Die WBG werden nicht in jedem Fall Interesse an den Häusern haben bei denen ein VKR ausgeübt werden kann, da sie enge Vorgaben zur Rentabilität der Ankäufe erfüllen sollen. Die „Gemeinwohlorientierten“ könnten eventuell für die Mieter*innen langfristig bessere Konditionen und vor allem umfangreiche Selbstverwaltungsmöglichkeiten anbieten. Bezüglich des Kaufpreises kann es in manchen Fällen mehr Spielraum geben, zaubern können diese aber auch nicht. Mieter*innengemeinschaften könnten und sollten aber auch versuchen mit den WBG umfangreichere Selbstverwaltungs- und Mitbestimmungsrechte auszuhandeln. In Berlin gibt es eine lange Geschichte der Selbstverwaltung, auch bei Häusern, die sich im Eigentum einer WBG befinden. Diese Erfahrungen müssen für die neuen „VKR-Häuser“ nutzbar gemacht werden und von Hausgemeinschaften verhandelt und durchgesetzt werden.

Die Bezirke

Da die Bezirke diejenigen sind, die ein VKR ausüben können, sind diese in der Pflicht hier tätig zu werden. Zur Zeit hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine Vorreiterrolle inne. So wurde im Dezember 2016 eine Fachtagung zum Thema organisiert, bei der die verschiedenen Problemstellungen bei der Ausübung des VKR vorgestellt und diskutiert wurden. Durch die Verwaltung wurde ein Kriterienkatalog erstellt, nach dem alle Verkaufsvorfälle im Bezirk überprüft werden. Des Weiteren wurde ein Ablaufplan über die notwendigen Schritte erstellt, innerhalb derer das VKR ausgeübt werden kann. Ob weitere Bezirke in den Gebieten mit Erhaltungssatzung Verkaufsfälle auf Ausübung des VKR angehen werden, ist noch offen. Auf der Fachtagung selbst, waren jedoch auch Baustadträte und Verwaltungsmitglieder aus anderen Bezirken mit regem Interesse vertreten. So z.B. die Baustadträte von Mitte und Neukölln.

Aussichten

Neben der Bekanntmachung des Vorkaufsrechts als Instrument der Bezirke muss ein Ziel sein, das Vorgehen bzw. die angestrebten Verfahren durch die Bezirke und die Senatsverwaltung, welche noch nicht festgelegt sind, im Sinne der Mieter*innen zu gestalten. Da als Voraussetzung der Ausübung des VKR eine Erhaltungssatzung vorliegen muss, müssten diese auf weitere Gebiete in den Stadtbezirken ausgeweitet werden. Im Koalitionsvertrag heißt es z.B. hierzu:

„Die Koalition unterstützt stadtweit die Ausweisung von Sozialen Erhaltungsgebieten. Mit dem Monitoring Soziale Stadt sollen Empfehlungen für Gebietsausweisungen gegeben werden.“

Die Bezirke selber müssen dazu bewegt werden, Personal für die Ausübung des VKR bereitzustellen und sich die fachliche Kompetenz dazu zu erarbeiten. Denn nur sie sind in der Lage, die Verkaufsfälle systematisch zu überprüfen, die Mieter*innen erfahren schließlich häufig genug erst im Nachhinein von einem Verkauf ihres Hauses. Auch die Betroffenen über einen bevorstehenden Verkauf zu informieren, wäre daher Aufgabe der Bezirke.

Der Senat muss aufgefordert werden, entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen und auch Verantwortung für rechtliche Auseinandersetzungen zu übernehmen. Auch ein Fonds zur Zwischenfinanzierungen von Vorkaufsrechten muss von der Senatsebene ausreichend finanziert werden.

Bei allen diesen Schritten sind aktive Mieter*innengemeinschaften gefragt, die die Bezirke und den Senat zum Handeln bewegen.

Regionalberatung Berlin-Brandenburg
im Mietshäuser Syndikat
März 2017

Kontakt und Information: berlin-brandenburg@syndikat.org

Der Rundbrief als .pdf.

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7.Juli 9:30 // Protestkundgebung zur Aktionärsversammlung von Deutsche Wohnen / GSW

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Donnerstag dem 7.7. um 9:30 Uhr

Fasanenstraße 85 / Nähe U+S Bhf Zoo (Anfahrtsbeschreibung)

anlässlich der Aktionärsversammlung der GSW (mittlerweile nur noch Briefkastenfirma der Deutschen Wohnen)

1,2 Mrd Gewinn. Was für die Aktionäre und Manager „Das beste Jahresergebnis der Unternehmensgeschichte“ ist, bedeutet für uns Mieter*innen der Deutschen Wohnen Mieterhöhungen, (Luxus-)Modernisierung, Verkauf, Abriss unserer Wohnungen. Also Auszug oder immer weniger Geld zum Leben nach der Miete:

In Lichtenberg will die Deutsche Wohnen uns die Miete durch Modernisierung fast verdreifachen. In Kreuzberg kauft sie sich vorzeitig aus den Bindungen des Sozialen Wohnungsbaus und nimmt von uns doppelt so hohe Betriebskosten wie im Berliner Durchschnitt. In Pankow saniert sie „energetisch“ mit 2€ Energieeinsparung und 300€ Mieterhöhung. In Zehlendorf wandelt sie unsere Wohnungen in Eigentumswohnungen um, die wir nie im Leben kaufen könnten. Im Westend reißen sie unsere Häuser ab, um sie mit Luxus-Neubauten zu ersetzen.

Daher haben wir uns nun als Deutsche Wohnen Mieter*innen aus ganz Berlin zusammengeschlossen, um gegen deren Praktiken zu protestieren – und für eine Veränderung der Spielregeln auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu kämpfen.

Die meisten unserer Wohnungen waren früher in öffentlicher Hand: Die GSW war einst die größte landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlins. Nach Privatisierung, Börsengang und Übernahme ist sie heute nur noch eine Briefkastenfirma für den größten privaten Vermieter der Stadt. Der Senat und die Bundesregierung haben zentrale Verantwortung für die Lösung des Problems, das sie uns beschert hat. Wir fordern sie auf, endlich wirksame Mietpreisbegrenzungen zu schaffen, die Gesetze zur „Energetischen Modernisierung“ warmmietenneutral zu gestalten und öffentlich geförderte Wohnungen zu (re)kommunalisieren.

Wir laden alle Mieter*innen der Stadt ein, gemeinsam zu protestieren – damit wir alle wohnen können, wo wir zu hause sind!

Kommt und pfeifft alle auf die Aktionärsversammlung!  (Bitte Trillerpfeiffe mitbringen)

Bündnis der Deutsche Wohnen Mieter*innen

Informationen unter: https://kottiundco.net/

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Kundgebung: Runter von der Straße rein ins #StadtSchloss! // Mittwoch 8. Juni: 19.00Uhr

Berliner Stadtschloss, Bild: micharl_be CC BY-NC-ND 2.0

Berliner Stadtschloss, Bild: micharl_be CC BY-NC-ND 2.0

Runter von der Straße rein ins Schloss!
Wohnzimmer statt Lobby!

Mittwoch 8. Juni: 19.00Uhr am Stadtschloss in Mitte

Bringt euren Hausrat mit, wir ziehen vor das Schloss!

Berlin hat eine Baulücke: 20.000 neue Wohnungen bräuchte die Stadt jedes Jahr, doch nur 9000 werden gebaut. Die meisten davon zu teuer – nicht nur für den Niedriglohn, sondern auch für die Normalverdienerin. Und auch im Bestand steigen die Mieten, denn Wohnraum ist ein gutes Geschäft. Seit das Sparbuch keine Zinsen mehr bringt, stürzt sich von der Kieferorthopädin bis zum Oligarchen alles aufs Betongold. Die Preisspirale dreht sich schneller als das Glücksrad auf dem Rummel. Das freut wiederum die „Immobilienwirtschaft“. Diese ganz besondere Branche verdient ausgezeichnet an der Berliner Baulücke. Sie hat wenig Interesse am Ende der Wohnungsnot, sondern hätte gerne lieber noch mehr Staatsknete, um für zu viel Geld zu teuer zu bauen.

Dennoch feiert sich die Branche gerne selbst für ihre „Wohltaten“, natürlich nicht im Plattenbau, sondern im Berliner Stadtschloss. Dort findet am 8. Juni der „Tag der deutschen Immobilienwirtschaft“ statt. Es könnte keinen passenderen Ort geben. In der prominentesten Baulücke der Stadt entsteht ein Prunkbau, während der soziale Wohnungsbau nicht in Gang kommt: Es fallen tausende Sozialwohnungen aus der sozialen Bindung, Geflüchtete müssen in Flugzeughangars leben, alle anderen Berliner*innen müssen dauerhaft mit Wohnungsnot klarkommen.

Um diese Zustände zu beenden, müssen jährlich 15.000 öffentliche, bezahlbare Wohnungen geschaffen werden. Für 400 Millionen jährlich ließe sich ein soziales Wohnraumversorgungsprogramm finanzieren – 590 Millionen kostet das „Humboldt-Forum“ im Stadtschloss. Doch auch nach 14 Jahren Debatte und viel Kritik ist dessen Inhalt weiterhin nicht wirklich klar. Wenn wir nun auf der Straße schlafen müssen, während ein Luxusprojekt nach dem anderen hochgezogen wird, müssen wir die vorhandenen Räume eben zwischennutzen!

Recht auf Stadt statt Schloss! Günstige Wohnungen in Mitte und Berlin! Rückkauf und Rekommunalisierung jetzt!

Alle Mieter*innen Berlins sind eingeladen: Bringt Nierentisch und Ohrensessel, Stehlampe und Chaiselonge, wir machen es uns am Stadtschloss gemütlich!

Eine Kundgebung von „Berlin für Alle“ zum „Tag der deutschen Immobilienwirtschaft“

8. Juni 19h am Stadtschloss in Mitte – Bringt Hausrat mit!

Zum vormerken:
16.06.2016 um 19:00  im Robert-Havemann-Saal vom Haus der Demokratie und Menschenrechte: Wohnungspolitisches Streitgespräch zu unseren ersten Thesen und Forderungen für Wohnraum für Alle!

Infos: http://berlinfueralle.org/

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Stadtpolitische Konferenz // 26. & 27.Februar 2016 an der TU Berlin

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Quelle: https://mietenvolksentscheidberlin.de/

Mit dem Mietenvolksentscheid haben wir in 2015 die Wohnungsmisere und die Verantwortung der Politik zu einem stadtweiten Thema gemacht. Inzwischen hat das Berliner Abgeordnetenhaus ein Gesetz verabschiedet, in dem Teile des Mietenvolksentscheidgesetzes aufgenommen wurden. Im Herbst 2016 finden die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus statt. Die regierenden Parteien wollen das Wohnungsthema befrieden. Deswegen die Zugeständnisse an den Mietenvolksentscheid.

Die Wohnungsmisere ist damit jedoch nicht im Ansatz gelöst. 3.000 Sozialwohnungen pro Jahr will der Senat in den nächsten Jahren fördern, mit viel zu kurzen Bindungen. Viel zu wenig: Berlin ist allein 2014 um 48.000 Menschen angewachsen. Wohnungsverbände und Politik schätzen, dass bis 2030 300.000 neue Wohnungen geschaffen werden müssen. Ein Konzept gibt es bislang allerdings nicht, und dass dabei die Bezahlbarkeit für alle Priorität hätte, ist nicht zu erwarten.

Zugleich singt die Politik immer noch das hohe Lied auf Investor*innen, die man zum Bauen anregen will. Privater Neubau wird die Probleme von vielen Mieter*innen aber nicht lösen können. Im Gegenteil: hinter Immobilienunternehmen wie der „Vonovia“ stehen Finanzinvestor*innen, die vor allem von hohen Gewinnerwartungen in der Boomtown Berlin angelockt werden. Ganze Gebäudekomplexe in öffentlicher und privater Hand stehen in Berlin und Brandenburg als ungenutztes Wohnungspotenzial leer. Den privaten Wohnungsmarkt bestimmen die Umwandlung in Eigentumswohnungen, Abrisse und eine mietentreibende, energetische Sanierung.

Wir setzen dagegen unsere Vorstellung von der Stadt von morgen. In ihr ist Wohnraum keine Ware sondern ein soziales Recht. Wir wollen Wohnraum nicht in Investoren*innenhand, sondern als Gemeingut – demokratisch kontrolliert. Die Schaffung von günstigem Wohnraum ist ein wichtiger Beitrag um eine rassistische Spaltung der Stadtgesellschaft angesichts der vielen Neuberliner*innen aus den Krisenregionen dieser Welt zu verhindern.

Wie und mit welchen Themen wir in den Wahljahren 2016/17 unsere Vorstellung der Stadt von morgen politisch zum Thema machen können, wollen wir auf unserer stadtpolitischen Aktivenkonferenz gemeinsam diskutieren. Dazu laden wir alle ein, die stadtpolitisch aktiv sind oder werden wollen.

Programm und Informationen: https://mietenvolksentscheidberlin.de/

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Bezirk nimmt Vorkaufsrecht wahr – Wrangelstr. 66 wird Gemeingut!

Friedrichshain-Kreuzberg übt zum ersten Mal das kommunale Vorkaufsrecht in Berlin aus und öffnet damit ein neues Kapitel städtischer Wohnungspolitik

Es war quasi in letzter Minute. Am vergangenen Donnerstagabend, nur wenige Tage vor dem Ablaufen der Frist, entschied der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Zusammenarbeit mit dem Senat, sein Vorkaufsrecht für das Haus Wrangelstraße 66 tatsächlich auszuüben.

Damit sendet der Bezirk ein deutliches Signal: Gegen Privatisierung von Wohnraum, Mieter_innenverdrängung und Immobilienspekulation. Wir, die Mieter_innengemeinschaft Wrangelstr. 66 begrüßen die Entscheidung und danken allen, die auf diese hingearbeitet haben. Wir danken Baustadtrat Panhoff für seinen unermüdlichen Einsatz, seinem Team für die tatkräftige Unterstützung, dem Bezirk für die Entschlossenheit und auch dem Senat für den Willen, die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts letztendlich zu unterstützen.

Seit wir im Juli 2015 erfahren haben, dass unsere Wohnungen bereits Jahre zuvor vom bisherigen Vermieter und Besitzer des Hauses in Eigentumswohnungen umgewandelt worden waren und nun im Paket an einen einzigen Käufer verkauft werden sollten, haben wir gegen die Privatisierung des Hauses gekämpft. Wir haben uns organisiert und wir haben es geschafft! Das wäre ohne die Unterstützung durch stadtpolitische Initiativen wie Bizim-Kiez und die Berliner Regionalberatung des Mietshäuser Syndikats, Freunde, Nachbarn und vielen anderen nie möglich gewesen.

Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts für das Haus Wrangelstr. 66 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer neuen kommunalen Wohnungspolitik gemacht. Nie zuvor wurde in Friedrichshain-Kreuzberg das kommunale Vorkaufsrecht ausgeübt. In Städten wie Hamburg und München, die ähnlich wie Berlin mit Tendenzen der Aufwertung von Kiezen und Verdrängung von Mieter_innen konfrontiert sind, kommt das Instrument des Vorkaufsrechts schon länger zum Einsatz. Vorausgegangene Versuche in Berlin sind bisher meist gescheitert.
Mit dem Fall „Wrangelstr. 66“ sichert der Bezirk nicht nur bezahlbaren Wohnraum in einem Kiez, er schlägt auch ein neues Kapitel kommunaler Wohnungspolitik auf. Das Paradigma der Privatisierung von Mietwohnungen in angesagten Kiezen hat eine Niederlage erfahren und das Haus in der Wrangelstr. 66 wird Gemeingut!

Die Wrangelstr. 66 steht aber auch für eine ganz andere Stadtpolitik. In dem der Bezirk sein Vorkaufsrecht wahrgenommen hat, hat er den Weg für ein Modellprojekt freigemacht, in dem Mieter_innen gemeinsam mit der öffentlichen Hand soziale Wohnungs- und Stadtpolitik gestalten können. Ein solches Modell weiterzuentwickeln – nicht nur für die Wrangelstraße 66 – sollte jetzt das Augenmerk aller Beteiligten sein.
Wir Mieter_innen der Wrangelstr. 66 werden auf jeden Fall weiter dafür kämpfen.

Vielen Dank!
Mieter_innengemeinschaft Wrangelstr. 66

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Einladung zur Konzeption der stadtpolitischen Konferenz 2016

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Datum: Freitag, den 11.12.2015 um 18:00 Uhr
Ort: Versammlungsraum 2, 2. Etage Vorderhaus, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4

Liebe stadtpolitisch Interessierte,

am 12.11.2015 hat das Abgeordnetenhaus das „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“ beschlossen. Dieses soll den Mietenvolksentscheid überflüssig machen. Bis zu diesem Punkt hat der Mietenvolksentscheid viel Öffentlichkeit geschaffen und einige erste Schritte in die richtige Richtung wurden mit dem verabschiedeten Gesetz wahrscheinlich gegangen. Unabhängig von der Frage der Weiterführung des Mietenvolksentscheid ist allen stadtpolitisch Engagierten und Interessierten allerdings eines klar: „Das reicht noch lange nicht!“ Gleichzeitg stehen mit 2016 und 2017 zwei Wahljahre vor der Tür.

Aus der Initiative Mietenvolksentscheid heraus entstand daher die Idee am 26./27. Februar 2016 eine Konferenz auszurichten, die zum Ziel hat Absprachen über stadtweite Interventionen zu schaffen. Wir hatten euch gebeten uns eure Ideen für ein solches Projekt zu schicken und eingeladen mit uns die Konferenz vorzubereiten.

Am Freitag den 11.12.2015 um 18:00 im Haus der Demokratie und Menschenrechte, wollen wir mit euch die nächste Etappe beginnen. Aus euren bisher zugeschickten Vorschlägen ergibt sich für uns die folgende Perspektive:

Fluchtpunkt ist Wohnen als Gemeingut und bis dahin der Erhalt des Sozialen im Bestand. Eine Möglichkeit auf diesem Weg ist die Schaffung und Rekommunalisierung öffentlichen Bestandes, der allen unabhängig von Pass und Einkommen zur Verfügung steht. Dazu gehören zwei weitere Konfliktfelder. Das Ganze kann nur gelingen, wenn der private Wohnungsmarkt nicht mehr mit einer hohen Rendite lockt. Sowohl sich wehrende Mietende, als auch die Durchsetzung ordnungspolitischer Forderungen können dazu ein Mittel sein. Gerade in der Geschichte Berlins haben wir aber auch gelernt, dass öffentlicher Bestand allein nicht die Lösung ist. Daher ist die Debatte um Qualität, Verwaltung und Kontrolle von Wohnungen, Wohnanlagen und der dazugehörigen Infrastruktur notwendig. Dabei geht es um die Verhinderung von Substandards, Mitbestimmung der Mietenden, als auch Entscheidungen darüber wo und wie gebaut wird.

Verschiedene Themen, die innerhalb dieser drei Konfliktfelder angesiedelt sind, haben wir außerdem zu fünf Themenkomplexen geclustert.

Die bisherigen Ideen stellen wir euch am 11.12. nicht nur vor und wollen eure Meinung dazu erfahren, sondern auch diskutieren, welche Schwerpunkte ihr für ein stadtweites Projekt sehen würdet, worauf sich die Konferenz konzentrieren soll und wobei ihr Lust hättet mitzumachen.

Wir freuen uns daher sehr auf rege Teilnahme, denn nur so kann die Konferenz ein Erfolg werden.

Viele Grüße,

Die Konferenz AG
(Mietenvolksentscheid und weitere Interessierte)

Informationen: https://mietenvolksentscheidberlin.de/

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Kreuzberg braucht die Cuvrybrache und die Cuvrybrache braucht uns! – Kundgebung am 19.09.2015

2015-09-19-flyer_cuvry_jubelaeumVor einem Jahr wurde nach einem Brand die an der Ecke Cuvrystrasse/Schlesische Strasse liegende Obdachlosensiedlung handstreichartig geräumt. 150 Menschen verloren über Nacht ihre Unterkünfte. Einige von ihnen leben jetzt noch auf der Straße.

Das Grundstück liegt seitdem wieder brach. Der Besitzer des Areals plant eine größtenteils aus „hochwertigen“ Wohnungen bestehende Bebauung. Eine Baugenehmigung liegt zur Zeit noch nicht vor. Der Eigentümer feilscht noch mit dem Senat um die Details.

Aber eines ist jetzt schon klar: Dieses Projekt würde die üblichen Gentrifizierungsprozesse, die sich bereits überall in Kreuzberg beobachten lassen, auch im „Wrangelkiez“ beschleunigen: In die Höhe schießende Mieten, die Verdrängung einkommensschwacher Menschen und das Aus für kleinere Läden. Zudem wurde die geschlossene Bebauung vor Ort eine wichtige Frischluftschneise schließen und dadurch gravierende negative Auswirkungen auf das Mikroklima des Wrangelkiezes haben.

Das „Mediaspree Versenken!“-Aktionsbündnis veranstaltet am 19.09. um 18 Uhr an der Brache eine Kundgebung, die an die Räumung erinnert und zugleich nach Alternativen zu den vorhandenen Bebauungsplänen fragt. Wir fordern eine Rekommunalisierung des Areals und eine gemeinsame demokratische Entscheidungsfindung hinsichtlich seiner Zukunft.

Bitte kommt! Es geht um Euren Kiez!

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