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Gegendarstellung: „Ein Journalist hinter Gittern – weitere Hintergründe zur Inhaftierung von Olaf Kampmann“

Mit Schreiben vom 11.05.2018 erhielt die Redaktion des wirbleibenalle.org-Blogs ein E Mail-Schreiben des Anwalts von Klaus Mindrup weitergeleitet. In diesem Schreiben zeigte der Anwalt die Vertretungsvollmacht seines Mandanten an und bemängelte die Darstellung des Artikels „Ein Journalist hinter Gittern – weitere Hintergründe zur Inhaftierung von Olaf Kampmann“. Es wurde sich daraufhin mit dem Anwalt geeinigt, die anwaltliche E-Mail zu veröffentlichen, womit aus Sicht der Redaktion „der Position des Mandanten, genüge getan ist.“ Der Anwalt forderte die Redaktion zudem auf, dass „beigefügte Anlagen mitveröffentlicht werden, um dem Leser vollen Einblick zu gewähren“. Diesem Wunsch geht die Redaktion hiermit nach.


Anwaltliche E-Mail vom 11.05.2018:

Hiermit zeige ich Ihnen die Vertretung von Herrn Klaus Mindrup an. Auf mich lautende Vollmachtsurkunde füge ich dieser E-Mail bei (Vollmacht liegt der Redaktion vor).

Nach hiesigem Kenntnisstand sind Sie Verantwortlicher im Sinne des Presserechtes für die Inhalte der Internetseite „wirbleibenalle.org“. Auf dieser Seite wurde mit Datum vom 04.05.2018 unter der Überschrift „Ein Journalist hinter Gittern – weitere Hintergründe zur Inhaftierung von Olaf Kampmann“ ein Artikel veröffentlicht, der meinen Mandanten betrifft und leider zahlreiche falsche Behauptungen enthält.

Im Einzelnen:

1.) In dem Artikel wird behauptet, Herr Kampmann habe aus Kostengründen auf die Einlegung einer Berufung verzichtet.

Dies ist unwahr.

Richtig ist, dass die damalige Prozessvertreterin Herrn Kampmanns, Rechtsanwältin Hölzer, mit Datum vom 15.07.2014 (im Schriftsatz fälschlicherweise 15.07.2013 bezeichnet) die zuvor eingelegte Berufung ausführlich begründete (Berufungsbegründung als .pdf), das Kammergericht die Begründung prüfte, ihr allerdings keine Aussicht auf Erfolg bescheinigte (Ankündigung der beabsichtigten Zurückweisung als .pdf), und sie schließlich zurückwies (Zurückweisung als .pdf). Es ist also keinesfalls so, dass aus Kostengründen keine Berufung eingelegt worden sei.

2.) Irreführend unvollständig ist auch die Aussage, dass Herr Kampmann den zu unterlassenden Satz aus dem Tenor des Urteils des Landgerichtes Berlin vom 03.04.2014 unkenntlich gemacht habe. Dies mag für die Seite „prenzlberger-stimme.de“ gelten, nicht jedoch für die Facebookseite der Prenzlberger Stimme, auf der der inkriminierte Satz bis zum heutigen Tage fast wortwörtlich zu finden ist:

3.) Irreführend ist auch, dass der erste Ordnungsmittelantrag zwei Jahre nach dem Urteil des Landgerichtes Berlin vom 03.04.2014 gestellt worden sei. Da das Urteil erst mit Zurückweisung der Berufung am 08.06.2015 rechtskräftig wurde, war die Stellung eines Ordnungsmittelantrages zuvor nicht möglich.

4.) Unrichtig ist auch, dass sich die Ordnungsmittelanträge auf Passagen beziehen, die zuvor keinerlei Anstoß erregt hätten.

Richtig ist vielmehr, dass sich die Ordnungsmittelanträge sowohl gegen die ununterbrochene, (fast) wörtliche Wiedergabe des inkriminierten Satzes auf der Facebookseite der Prenzlberger-Stimme als auch gegen die sinngemäße Verbreitung der Aussage in den folgenden Abschnitten des Artikels „Überraschung: Mindrup doch Grundeigentümer am Fleesensee!“ richteten. Auch die sinngemäße Verbreitung des Satzes ist durch das Urteil untersagt.

5.) Unrichtig ist auch, dass Herr Mindrup 1.500,- € Ordnungsgeld beantragt habe. Die Festsetzung des angemessenen Ordnungsmittels wurde stets vollständig in das Ermessen des Gerichtes gelegt.

Nach alledem haben Sie sicherlich Verständnis, dass wir eine Korrektur der unrichtigen Aussagen verlangen.

Hierfür haben wir uns den 25.05.2018 vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp S. Zeltner
Rechtsanwalt

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Ein Journalist hinter Gittern – weitere Hintergründe zur Inhaftierung von Olaf Kampmann

Mit Schreiben vom 11.05.2018 erhielt die Redaktion des wirbleibenalle.org-Blogs ein E Mail-Schreiben des Anwalts von Klaus Mindrup weitergeleitet. In diesem Schreiben zeigte der Anwalt die Vertretungsvollmacht seines Mandanten an und bemängelte die Darstellung dieses Artikels. Es wurde sich daraufhin mit dem Anwalt geeinigt, die anwaltliche E-Mail zu veröffentlichen,  diese Darstellung ist hier veröffentlicht.

Der Journalist Olaf Kampmann hatte im Jahr 2013 auf den Seiten seines Blogs „Prenzlberger Stimme“ mehrfach über Grundstücksgeschäfte des damaligen Pankower Bundestagskandidaten Klaus Mindrup (SPD) berichtet.

In erster Instanz wurde der Betreiber der Prenzlberger Stimme am 3. April 2014 dazu verurteilt, künftig „weder wörtlich, noch sinngemäß zu äußern/oder zu verbreiten, der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup ist entgegen seiner öffentlichen Darstellung doch Privateigentümer von Grundstücken des Projekts Hafendorf Fleesensee am Landschaftsschutzgebiet Nossenthiner/Schwinzer Heide.“

Kampmann verzichtete aus Kostengründen auf eine Berufung und machte den entsprechenden Satz unkenntlich. Damit schien die Angelegenheit erledigt zu sein. Doch zwei Jahre (!) später, im April 2016, stellte Klaus Mindrup einen „Ordnungsmittelantrag“ gegen Olaf Kampmann, weil dieser das Urteil missachtet habe. Dabei bezog sich Mindrup auf zwei Passagen, die bis dato keinerlei Anstoß bei ihm erregt hatten.

 

 

Der Politiker beantragte bei Gericht, mit der Begründung eines angeblichen Verstoßes gegen das Urteil, 1.500 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise 15 Tage Ordnungshaft gegen Kampmann zu verhängen.

Der Antrag wurde offenbar mit heißer Nadel gestrickt. Die Rollen der Beteiligten wurden vertauscht, so dass sich Kampmann darin als Immobilieneigentümer (Gläubiger) wiederfand während der Bundestagsabgeordnete zum „Schuldner“ avancierte.

 

 

 

Auch wenn das ursprüngliche Urteil vom April 2014 kein Wort darüber verlor, dass die Berichterstattung über die diskussionswürdigen Grundstücksgeschäfte zu unterlassen sind, machten die Richter der 27. Kammer des Landgerichts klar, dass auch schon das Erwecken eines Anscheins zu untersagen sei. Und schlossen sich dem entsprechenden Antrag an. Dabei erbrachten sie einen sehr besonderen Service, indem sie den Antrag des Politikers insbesondere in der Frage von Gläubiger und Schuldner in seinem Sinne vom Kopf auf die Füße stellten. Nach Meinung von Olaf Kampmann wurde der ursprüngliche Antrag dadurch eigentlich grob entstellt. Und hätte abgelehnt werden müssen.

Und nicht nur das: Vier weitere Beschlüsse, die sich auf den ersten, nach Ansicht Kampmanns in unzulässiger Weise ergangenen Beschluss stützen, sind mittlerweile durch das Gericht ergangen und haben die Haftzeit auf 145 Tage oder 14.500 Euro erhöht. Seit dem 20. Februar sitzt Olaf Kampmann nun gemeinsam mit Schwerverbrechern in Haft in Plötzensee.

Ein weiterer Antrag des Bundestagsabgeordneten Klaus Mindrup zu einer nochmaligen Erhöhung von Haft und Ordnungsgeld liegt derzeit beim Kammergericht vor.

 

Olaf Kampmann mit einer Spende zu unterstützen:

IBAN: DE64100500000514075040
BIC: BELADEBEXXX
Verwendungszweck: Prenzlstimme

Facebook: @Free ODK
Twitter: @free_odk
Hashtags: #freeodk, #freekampmann, #freeprenzlbergerstimme

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#Rigaer94 – Aktionstag: Musik und … am 05.07.2016

wegmitderohnmacht

Am 22.06.2016 wurde die Rigaer 94 teilgeräumt. Seitdem ist eine Menge passiert: Spontane und angemeldete Demos, Sachschäden, solidarisches Topfschlagen, Pressekonferenzen, Hausverbote für die Staatsgewalt beim Bäcker an der Ecke, ein solidarisches HipHop-Konzert und vieles mehr.

Außerdem wird es ein Konzert am 5. 7. an der Ecke Rigaer/Liebigstr. (Dorfplatz) zwischen 14:00 und 22:00 geben.

Informationen:


UPDATE: Der Gerichtstermin wurde abgesagt!

Am 5. 7. wird der Fall erstmals vor Gericht behandelt. Kommt zur Anhörung. 5.7. , 10 Uhr, Landgericht Berlin (Littenstraße 12- 17, 10179 Berlin)!

Neues Deutschland: „Der ursprünglich für Dienstag geplante Termin am Berliner Landgericht zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Räumung des Erdgeschosses des autonomen Hausprojektes einschließlich der Kneipe »Kadterschmiede« wurde derweil »aus dienstlichen Gründen« aufgehoben. Bewohner wollten per Eilverfahren die Räume zurückerhalten und Umbauarbeiten des Hauseigentümers stoppen. Ein neuer Termin sei derzeit »nicht absehbar«, heißt es vom Gericht.“

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Mieterhöhung du alte Scheiße! Ex-besetzte Brunnenstraße 6/7 gewinnt vor Gericht

brunnen7

VEB 7 e.V. – Verein zur Erhaltung der Brunnenstr. 6/7
Berlin, den 27.08.2015

Pressemitteilung
Überwältigender Erfolg für die Brunnenstraße 6/7!
Landgericht will Berufung als „offensichtlich unbegründet“ zurückweisen

Feierstimmung in der Brunnenstr. 6/7: „Weitere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen“. In einem wegweisenden Verfahren hatten erst das Amtsgericht Mitte, jetzt das Landgericht Berlin „kurzen Prozess“ gemacht. Letzteres ließ es gar nicht erst zur Verhandlung kommen und teilte dem Vermieter schriftlich mit: „Die Kammer beabsichtigt, die Klage als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.“ Ein schönes Geburtstagsgeschenk zum 25.Jahrestag der Besetzung.

Die Bewohner_innen des Projektes sind begeistert: „Natürlich hatten wir ein gutes Gefühl, unsere Verträge sind ja auch eindeutig. Aber der Ausgang eines Gerichtsprozesses bleibt ja doch immer spannend“, sagte ein Bewohner. Eine andere Bewohnerin fügte hinzu: „Wir sehen mehrere Gründe für diesen Erfolg. Es sind damals von unseren Verhandler_innen und unserem Rechtsanwalt sehr gute und wasserdichte Mietverträge ausgehandelt worden. Das war nur möglich vor dem Hintergrund einer massiven und offensiven Bewegung für die Nutzung leerstehenden Wohnraums, eben der Bewegung der Hausbesetzungen. Unsere Geschichte macht deutlich, dass kollektive Organisierung und Widerstand sich auch langfristig lohnen. Sie haben dieses Projekt nicht nur möglich gemacht, sondern uns auch jetzt geholfen, es so zu erhalten, wie es sein soll: ein Freiraum mitten in Berlin, der Menschen nicht ausschließt, nur weil sie nicht viel Geld haben. Und nicht zuletzt haben uns die solidarische Unterstützung vieler Leute und die positive öffentliche Meinung darin geholfen, für unser Projekt zu kämpfen. Vielen Dank dafür an alle!“

Die Bewohner_innen der Brunnenstr. 6/7 bleiben gespannt, wie der Vermieter jetzt mit der neuen Situation umgeht. Die Rechtslage ist eindeutig – bleibt zu hoffen, dass beide Seiten jetzt wieder entspannter und ohne Gerichtsverfahren miteinander umgehen können. Besonders wichtig ist den Bewohner_innen, sich jetzt wieder auf Wesentlicheres konzentrieren zu können: „Denn es gibt ja noch viele andere Themen, wo wir uns engagieren möchten, nicht nur für den eigenen Mietvertrag: ob stadtpolitisch, in der Solidarität mit geflüchteten Menschen oder überall sonst , wo es gilt, diese Zustände zu verändern und für ein gutes Leben für alle zu kämpfen. Wir freuen uns auf die nächsten 25 Jahre und noch mehr – ohne Mieterhöhung!“

Die Bewohner_innen der Brunnenstraße 6/7

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