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Das Vorkaufsrecht – Ein Rundbrief für MieterInnen in Berlin

Reichlich Lesestoff… die Sache mit dem Vorkaufsrecht.

Da die Regionalberatung des Mietshäuser Syndikat in letzter Zeit häufig zum Thema Vorkaufsrecht von MieterInnen und MieterInnengemeinschaften angesprochen worden ist, hat sie für Euch ihren Wissensstand zum Thema zusammengefasst. Im Text wird auch eine Fachtagung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg angesprochen, die Dokumentation dieser ist fertig und ist hier vom Bezirk veröffentlicht.

Liebe Initiativen, Hausgemeinschaften, stadtpolitisch Engagierte,

immer wieder wurde in den letzten Jahren gefordert, dass die Berliner Bezirke ihr Vorkaufsrecht ausüben sollten. Damit ließen sich die Aufteilung in Wohneigentum oder mietpreissteigernde Sanierungen zumindest teilweise verhindern oder abschwächen. Dieses Instrument wurde in Städten wie München und Hamburg in der Vergangenheit immer wieder genutzt, in Berlin hat sich der Bezirk Tempelhof-Schöneberg in 2015 erstmals dazu entschlossen, ein Vorkaufsrecht auszuüben. So wurde im April 2015 das Vorkaufsrecht bei den von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Höchstgebot verkauften Wohnungen in der Großgörschen und Katzlerstraße geltend gemacht. Bei diesen Häusern gilt es auch noch eine Besonderheit abzuwarten: Der Bund klagt hier gegen den Bezirk, weil das Vorkaufsrecht vom Bezirk nicht mit dem Höchstpreis veranschlagt wurde, sondern zueinem verminderten Preis.

Im Dezember 2015 (s. Pressemitteilung Nr. 154 vom 15.12.2015) hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Vorkaufrecht bei der Wrangelstr. 66 ausgeübt. Aktuell wird die Ausübung mindestens bei jedem Verkaufsfall von Wohnobjekten in einem Gebiet mit Satzungsrecht geprüft.

In der Koalitionsvereinbarung wurde vereinbart:

„Die Koalition will das Vorkaufsrecht zu einem effektiven Instrument entwickeln. Der Senat wird zusammen mit den Bezirken im ersten Halbjahr 2017 ein Konzept für strategische Ankäufe und die Ausübung von Vorkaufsrechten erarbeiten und dem Abgeordnetenhaus vorlegen.“

Außerdem:

„Zur Flankierung der wohnungspolitischen Ziele und um Spekulation zu begrenzen, nutzt Berlin verstärkt seine Vorkaufsrechte nach Baugesetzbuch. Dazu sollen gezielt Vorkaufsrechts-Verordnungen erlassen werden. Vorrang hat der Ankauf zugunsten von städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Es werden Verfahren entwickelt und finanzielle Ressourcen bereitgestellt, um innerhalb der Zweimonatsfrist eine wirksame Ausübungspraxis durch die Bezirke zu ermöglichen.“

D.h. in den nächsten Monaten könnten richtungsweisende Schritte zur Nutzung des Vorkaufsrechtes unternommen werden. Wir sehen das Instrument als Möglichkeit, für die Mieter*innen aus der Spirale von Verkauf, Aufteilung in Wohneigentum und die damit verbundenen Mietsteigerungen zumindest teilweise herauszukommen.

Im Folgenden soll daher der Ablauf bzw. unser Wissenstand vorgestellt werden.

Das Vorkaufsrecht durch die Bezirke

Nach dem § 24 BauGB (Baugesetzbuch) haben die Bezirke (Gemeinden) ein Vorkaufsrecht. Dieses kann wahrgenommen werden, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. U.a. ist es für die Bezirke möglich, das Vorkaufsrecht in Gebieten, in denen eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB existiert, wahrzunehmen. Das VKR kann auch zugunsten Dritter ausgeübt werden. Dies wird, solange die Bezirke nicht die entsprechenden Mittel zur Verfügung haben, die Regel sein.

Abwendungsvereinbarung

Priorität der Bezirke wird es aber nicht sein, dass in möglichst vielen Fällen das VKR tatsächlich ausgeübt wird, sondern die in § 27 BauGB gegebene Möglichkeit zur Abwendung des Vorkaufsrechts durch Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung. Diese wird dem Käufer vom Bezirk zugestellt. Darin werden verschiedene Bedingungen formuliert. So kann z.B. für einen Zeitraum von 20 Jahren ausgeschlossen werden, dass die Wohnungen in Wohneigentum nach WEG umgewandelt werden. Des Weiteren werden regelmäßig energetische Sanierungen, die über das gesetzlich verlangte Maß hinausgehen, der Anbau von Balkonen und der Einbau von Aufzügen ausgeschlossen. In der AV werden Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung vereinbart.

Für die Mieter*innen ist es wichtig, dass diese Regelungen möglichst weitreichend in ihrem Sinne gefasst werden und die Vertragsstrafen möglichst hoch sind sowie im Grundbuch gesichert werden. Andernfalls können diese einfach eingepreist oder durch einen Weiterverkauf umgangen werden. Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde bereits ein Katalog von möglichen Bestandteilen für Abwendungsvereinbarungen erstellt.

Fristen und Kauf zum Verkehrswert

Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von zwei Monaten, nachdem dem Bezirk der vollständige Kaufvertrag zugegangen ist, ausgeübt werden. Die betroffenen Häuser haben also eine extrem kurze Frist, um alle notwendigen Schritte zu organisieren: Die Hausgemeinschaft muss zusammen finden und entscheiden, ob das Haus in Selbstverwaltung oder über eine der städtischen Wohnbaugesellschaften (WBG) gekauft werden soll. Außerdem muss der Bezirk kontaktiert werden, denn nur dieser kann das VKR ausüben.

Angesichts der nach wie vor anhaltenden Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt ist wichtig, dass nach § 28 BauGB für den Bezirk die Möglichkeit besteht, das VKR zum Verkehrswert auszuüben „wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet“. Hier bietet sich die Möglichkeit
anstatt der oft absurden Kaufpreise, das VKR zum teilweise niedriger liegenden Verkehrswert auszuüben. Für die Bezahlbarkeit der Mieten kann die Ausübung des VKR zum Verkehrswert ausschlaggebend sein. Da dieses Vorgehen für den Verkaufenden die Rendite schmälert, ist hier die Wahrscheinlichkeit höher, dass gerichtlich dagegen vorgegangen wird. Wenn die Koalition das VKR zum Verkehrswert als politisch sinnvolles Mittel nutzen will, müssen für die Übernahme eines Prozessrisikos entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die Dritten

Teile der Senatsverwaltung favorisieren als Dritte die städtischen WBG. Aus Sicht der Mieter*innen und der Bezirke kann es aber auch sinnvoll sein, dass die Dritten aus einem Pool gemeinwohlorientierter Träger (WBG, Stiftungen, Genossenschaften, Mietshäuser Syndikat) gewählt werden können. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg möchte bereits einen solchen Interessentenpool aufbauen.

Die WBG werden nicht in jedem Fall Interesse an den Häusern haben bei denen ein VKR ausgeübt werden kann, da sie enge Vorgaben zur Rentabilität der Ankäufe erfüllen sollen. Die „Gemeinwohlorientierten“ könnten eventuell für die Mieter*innen langfristig bessere Konditionen und vor allem umfangreiche Selbstverwaltungsmöglichkeiten anbieten. Bezüglich des Kaufpreises kann es in manchen Fällen mehr Spielraum geben, zaubern können diese aber auch nicht. Mieter*innengemeinschaften könnten und sollten aber auch versuchen mit den WBG umfangreichere Selbstverwaltungs- und Mitbestimmungsrechte auszuhandeln. In Berlin gibt es eine lange Geschichte der Selbstverwaltung, auch bei Häusern, die sich im Eigentum einer WBG befinden. Diese Erfahrungen müssen für die neuen „VKR-Häuser“ nutzbar gemacht werden und von Hausgemeinschaften verhandelt und durchgesetzt werden.

Die Bezirke

Da die Bezirke diejenigen sind, die ein VKR ausüben können, sind diese in der Pflicht hier tätig zu werden. Zur Zeit hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine Vorreiterrolle inne. So wurde im Dezember 2016 eine Fachtagung zum Thema organisiert, bei der die verschiedenen Problemstellungen bei der Ausübung des VKR vorgestellt und diskutiert wurden. Durch die Verwaltung wurde ein Kriterienkatalog erstellt, nach dem alle Verkaufsvorfälle im Bezirk überprüft werden. Des Weiteren wurde ein Ablaufplan über die notwendigen Schritte erstellt, innerhalb derer das VKR ausgeübt werden kann. Ob weitere Bezirke in den Gebieten mit Erhaltungssatzung Verkaufsfälle auf Ausübung des VKR angehen werden, ist noch offen. Auf der Fachtagung selbst, waren jedoch auch Baustadträte und Verwaltungsmitglieder aus anderen Bezirken mit regem Interesse vertreten. So z.B. die Baustadträte von Mitte und Neukölln.

Aussichten

Neben der Bekanntmachung des Vorkaufsrechts als Instrument der Bezirke muss ein Ziel sein, das Vorgehen bzw. die angestrebten Verfahren durch die Bezirke und die Senatsverwaltung, welche noch nicht festgelegt sind, im Sinne der Mieter*innen zu gestalten. Da als Voraussetzung der Ausübung des VKR eine Erhaltungssatzung vorliegen muss, müssten diese auf weitere Gebiete in den Stadtbezirken ausgeweitet werden. Im Koalitionsvertrag heißt es z.B. hierzu:

„Die Koalition unterstützt stadtweit die Ausweisung von Sozialen Erhaltungsgebieten. Mit dem Monitoring Soziale Stadt sollen Empfehlungen für Gebietsausweisungen gegeben werden.“

Die Bezirke selber müssen dazu bewegt werden, Personal für die Ausübung des VKR bereitzustellen und sich die fachliche Kompetenz dazu zu erarbeiten. Denn nur sie sind in der Lage, die Verkaufsfälle systematisch zu überprüfen, die Mieter*innen erfahren schließlich häufig genug erst im Nachhinein von einem Verkauf ihres Hauses. Auch die Betroffenen über einen bevorstehenden Verkauf zu informieren, wäre daher Aufgabe der Bezirke.

Der Senat muss aufgefordert werden, entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen und auch Verantwortung für rechtliche Auseinandersetzungen zu übernehmen. Auch ein Fonds zur Zwischenfinanzierungen von Vorkaufsrechten muss von der Senatsebene ausreichend finanziert werden.

Bei allen diesen Schritten sind aktive Mieter*innengemeinschaften gefragt, die die Bezirke und den Senat zum Handeln bewegen.

Regionalberatung Berlin-Brandenburg
im Mietshäuser Syndikat
März 2017

Kontakt und Information: berlin-brandenburg@syndikat.org

Der Rundbrief als .pdf.

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So. 17.07.2016 // 11:30 // Wir brauchen Platz! – Demo zum Festival // Start: #Bockbrauerei – Ziel: #Dragonerareal

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WIR BRAUCHEN PLATZ!
WIR WOLLEN WOHNUNGEN!
HER MIT DEM KIEZRAUM!

Sonntag, 17.Juli 2016 ab 11:30
Start: Bockbrauerei, Fidicinstraße 3 / Wasserturm
Ziel: sogenanntes Dragonerareal in X-Berg 61
11:30 Demo von der Bockbrauerei zum sogenannten Dragonerareal
ab 13:30 Festival im Gretchen


Hat in Berlin nur noch Platz, wer ordentlich zahlen kann? Wir sagen nein! Kommt zur Demo und zum Festival.

Kleingewerbe, HandwerkerInnen, Kultureinrichtungen, von Zwangsräumungen Bedrohte, bereits Wohnungslose, SozialhilfeempfängerInnen, prekär Beschäftigte, Geflüchtete, MieterInnen und HausprojektlerInnen… – das sind wir und wir sind Teil unserer Nachbarschaften und in diesen brauchen wir unseren Platz!

Kreuzberg61 ist einer der Hotspots von Verdrängung, Gentrifizierung und Mietpreissteigerung in Berlin. Das Areal der Bockbrauerei und das sogenannte Dragonerareal sind zwei Beispiele dieser Entwicklungen. Die Bockbrauerei, bisher ein Zentrum für lokales Gewerbe und Kultureinrichtungen, wurde Anfang des Jahres an einen Investor verkauft, der hier hochpreisigen Wohnungsbau realisieren möchte. Für die bisherige Nutzung ist dann kein Platz mehr.
Auch das sogenannte Dragonerareal sollte letztes Jahr an einen Investor verkauft werden. Der Bundesrat stimmte schon im September 2015 gegen diese Privatisierung. Seit dem ist allerdings nichts passiert: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unter Finanzminister Schäuble weigert sich, den Verkauf rückabzuwickeln. Die Situation der zahlreichen GewerbemieterInnen des Geländes ist weiter unsicher, der Bau wirklich bezahlbarer und dauerhaft abgesicherter Wohnungen, die im Kiez so dringend fehlen, dadurch nicht möglich. Zwischen den beiden Arealen tummelt sich auf unserer Demoroute leider der ganz normale Mietenwahnsinn von Zwangsräumungen, Umwandlung in Eigentum, Ferienwohnungen und spekulativem Leerstand.

Dagegen gehen wir auf die Straße!

Los geht’s an der Bockbrauerei, gefeiert wird auf dem sogenannten Dragonerareal, wo uns am Ende der Demo – ab 13:30 – das Festival „Dragonale“ erwartet.

Wir brauchen Platz! – Um diesem Anspruch Ausdruck zu verleihen, fordern Stadt von Unten und andere lokale Initiativen seit langem einen Kiezraum auf dem sogenannten Dragonerareal – einen Ort für gemeinsames Pläne schmieden, einen Ort für Nachbarschaft, einen Ort an dem über die Zukunft des Geländes beraten und entschieden werden kann.

Wir wollen Wohnungen! – „Wat ick für mich will, dat is ja einfach, ne bezahlbare anjemessene Wohnung, det muss keen Schloss oder sonstwat sein [..] Im Großen und Ganzen kann ick sagen, wir wollen Wohnungen, für alle.“ – so ein Aktiver im Bündnis Zwangsräumung Verhindern, welcher derzeit im räumungsbedrohten Männerwohnheim in der Berlichingenstr. 12 in Moabit lebt.

Zusammen mit der Kampagne Wir wollen Wohnungen! fordern wir gemeinsam mit Betroffenen von Zwangsräumungen, Mieterhöhungen und Wohnungslosen guten Wohnraum für Alle und den Platz der uns zusteht.

Informationen unter: http://www.stadtvonunten.de und http://wiwowo.zwangsraeumungverhindern.org/

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[Münster] Altes Hauptzollamt besetzt – für ein soziales Zentrum

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Wir haben ein Haus besetzt

Am 2. Oktober Wochenende haben wir für uns alle die Türen zum alten Hauptzollamt in der Sonnenstraße 85 in Münster geöffnet. Das Gebäude stand mehr als drei Jahre leer und soll laut Westfälische Nachrichten „mehrere Millionen“ kosten. Das ist uns zu teuer! Wir würden keinen Euro dafür zahlen. Jetzt soll das Zollamt ein unkommerzieller Raum werden – für Treffen, Diskussionen und Workshops, für Kultur, Musik, Nachbar*innenschaft und gemeinsame Organisierung. Kurz: hier wird ein soziales Zentrum entstehen – ein Ort wo sich alle wohlfühlen können.

Aber wieso überhaupt Häuser besetzen?

In Münster gibt es einen Mangel an bezahlbaren Wohnungen und gemeinsam gestalteten Räumen. Stattdessen werden Stadtteile durch Bau- und Investitionsprojekte wie zum Beispiel am Bahnhof und am Hafen aufgewertet und dadurch Menschen und ihre (Lebens-)räume verdrängt. Dieses Problem ist nicht auf Münster beschränkt, sondern ist ein Prozess, der in vielen Städten Deutschlands und weltweit stattfindet. Leerstehende Gebäude werden als Investitions- und Spekulationsobjekte genutzt, gleichzeitig fehlt es an Wohnraum und selbstverwalteten Räumen. Diese Art von Stadtplanung orientiert sich an Profitmaximierung und basiert auf Konkurrenzdenken. Für Menschen, zum Beispiel mit weniger Geld, bleibt dort oft kein Platz und sie werden an den Stadtrand verdrängt. Städtische soziale Strukturen sind bürokratisch und starr und lassen sich nur schwer mitbestimmen.

Ein besetzes Haus bietet die Möglichkeit, selbstbestimmt Alternativen auszuprobieren, ohne abhängig von Stadt oder Vermieter*innen zu sein. Eine Stadt muss von jenen bestimmt werden, die darin leben! Wir knüpfen an frühere Häuserkämpfe in Münster an, wie zum Beispiel die Besetzung 1972 der Grevenerstr. 31 und die Besetzung 2000 der Uppenbergschule. Wir solidarisieren uns mit diesen und weltweiten Häuserkämpfen! Denn überall auf der Welt gibt es Menschen, die sich die Räume, die sie brauchen, nehmen und nicht länger darauf warten, dass sie ihnen gegeben werden.

Also lasst uns die Türen zu den Villen, Palästen und Hütten öffnen und unseren Träumen und Wünschen Platz schaffen!

Aber was wollen wir hier eigentlich genau machen und wie?

Um selbstverwaltete und unkommerzielle Strukturen aufzubauen und am Leben zu erhalten brauchen wir Räume. Das Zollamt soll ein Ort sein, an dem politische, soziale und kulturelle Organisation stattfindet. Hier sollen alle Menschen teilhaben und mitgestalten können – fernab von Profitstreben, Ausbeutung und Autoritäten. Wir sind uns bewusst, das wie in einer Welt leben, in der wir mit diesen Ideen und Wünschen tagtäglich auf viele Widersprüche stoßen. Gerade deswegen müssen wir Orte der Auseinandersetzung, Achtsamkeit und des stetigen Austauschs schaffen. So können wir gemeinsam an Alternativen arbeiten und die Stadt gestalten, wie wir es uns wünschen.

Nachbarschaftsfeste, Kneipe, Vorträge, Fahrrad-Werkstatt, Selbstverteidigungskurs, Kunstausstellung, Trommel-Workshop, Versammlungen, Poetry-Slam, Diskussion, Hatz- IV- Beratung, Küche für alle…. all das und vieles mehr!

Das Programm lebt davon, dass sich viele einbringen.

Wir, die am 09.10.2015 die Türen des Zollamts öffneten, laden die ganze Nachbar*innenschaft und alle die mitmachen wollen ein das Haus von nun an mit Leben zu füllen!

Informationen: https://zollamt.blackblogs.org/

(redaktionelle Anmerkung: Das alte Haupzollamt in Münster befindet sich momentan im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) es ist also eine bundeseigene Immobilie.)

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