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Vom Berliner Mietenvolksentscheid zum Kompromiss

Dieser Artikel ist eine Kopie eines Beitrags vom 12.01.2016 der Stadt-AG der Interventionistischen Linken im Original ist er unter http://www.interventionistische-linke.org/ zu finden.

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Entscheide mit… (Bild: https://mietenvolksentscheidberlin.de/)

Die mietenpolitische Bewegung in Berlin war seit Jahren nicht mehr so in der Offensive wie im Jahr 2015 mit dem Mietenvolksentscheid (MVE). Doch trotz realer Erfolge gibt es auch viel Ernüchterung. Die Beteiligung und die Dynamik waren anfangs großartig. Das Logo mit dem fröhlichen blauen Häuschen war überall zu sehen, und statt in sechs Monaten 20.000 Unterschriften konnte die Initiative bereits nach sieben Wochen 50.000 Unterschriften an die Senatsverwaltung übergeben. Doch nur knapp zweieinhalb Monate nach diesem fulminanten Start verkündete die Berliner Morgenpost: «Einigung könnte Mietenvolksentscheid überflüssig machen» (18.8.2015).

Auf Initiative der SPD wurde am 12.11.2015 im Berliner Abgeordnetenhaus das «Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin» verabschiedet. Es beinhaltet unter anderem eine Mietensubvention für Haushalte im Sozialen Wohnungsbau, wenn die Nettokaltmiete mehr als 30% von Nettohaushaltseinkommen ausmacht. Außerdem werden mehr Kredite zur Schaffung von Sozialwohnungen zur Verfügung gestellt. Die Rückzahlungen werden wiederum in den Wohnungsbau gesteckt. Für die kommunalen Wohnungsunternehmen wird der soziale Versorgungsauftrag festgeschrieben und über Quoten zur Priorität erhoben. Erstmals wird auch eine Mietervertretung mit Stimmrecht im Aufsichtsrat dieser Wohnungsunternehmen sitzen.

Katerstimmung

Dennoch herrscht bei vielen Aktiven im Bündnis Katerstimmung. Das Abfanggesetz, mit dem die SPD der Initiative den Wind aus den Segeln nimmt, fällt deutlich hinter das zurück, was in ihrem Gesetzentwurf gefordert wurde. Noch viel weiter fällt es hinter die Gestaltungsmöglichkeiten des Senats zurück. Vor allem aber haben wir erlebt, dass über den MVE ein großes Potenzial an Selbstermächtigung und Organisierung von Mieterinnen und Mietern sichtbar wurde, das nun schon fast wieder verschwunden ist. Für uns schmeckt gerade deshalb der Erfolg etwas bitter.
Vor dem Hintergrund der realistischen Drohung einer Verfassungsgerichtsklage gegen das MVE-Gesetz wurden in Verhandlungen mit SPD und Senat die Inhalte des Abfanggesetzes festgelegt. Der Prozess wurde allerdings nie in einer Form rückgebunden, die es den Aktiven im Bündnis ermöglicht hätte, über das Vorgehen mitentscheiden zu können. Unserer Meinung nach hat man es am Ende nicht mehr geschafft, den Widerspruch zwischen konkreten Verbesserungen auf einem verrechtlichten Gebiet und dem langfristigen Aufbau von gesellschaftsverändernder Gegenmacht auszuhalten. Wäre dieser Widerspruch nicht einseitig aufgelöst worden, würden wir womöglich trotz der juristischen Drohung heute vor allem feiern.

Hohe Ziele

Mit dem MVE wollten wir als Interventionistische Linke und Teil des Bündnisses einen stadtweiten konkreten Erfolg erkämpfen, der Ausstrahlungskraft hat, Verdrängung zumindest abschwächt und eine Mieterbewegung stärker in die Offensive bringt. Wir haben in ihm das Potenzial gesehen, einen stadtweiten Akteur zu schaffen, der viele Kämpfe bündelt oder zumindest einen zentralen Bezugspunkt schafft. Das ist uns an vielen Stellen gelungen, auch wenn wir uns über eine breitere Kampagne und etwas mehr «Trittbrettfahrer» durchaus gefreut hätten. Über den MVE ließen sich viele Menschen erstmals oder nach längerer Zeit auch über den linksradikalen Tellerrand hinweg wieder ansprechen. Über den Aufbau von Kiezgruppen sollten neue lokale Punkte von Widerstand geschaffen werden. Schließlich wollten wir über die konkrete Antwort hinaus die Richtungsforderung der Vergesellschaftung stärken. Der Reiz eines Volksentscheids besteht gerade darin, dass sich Unmut über das Bestehende in einer Form äußern lässt, der für die Regierenden zu einem realen Problem werden kann. Gleichzeitig ist es ein politisches Instrument im Rahmen des Staates mit entsprechend vielen rechtlichen Hürden und Einschränkungen. Konkrete Veränderungen werden greifbar. Der Fluch besteht darin, dass diese in einen sehr engen rechtlichen Rahmen eingepasst werden müssen, wenn eine Alternative durchgesetzt werden soll. Das verleitet schnell dazu, die rechtlichen Grenzen gar nicht erst auszureizen oder auf geheime Verhandlungen zu setzen, wenn der juristische Druck zu hoch wird. Doch damit schränkt man die Potenziale eines Volksentscheids wieder ein. Ziel dieses Instruments muss für uns sein, das Machtpotenzial einer kollektiven Intervention für viele erfahrbar zu machen. Steht aber die konkrete gesetzliche Antwort und ihre Durchsetzung zu stark im Vordergrund, erleben nur diejenigen die Möglichkeit der Veränderung, die viel juristische Expertise haben und sich auch in Verhandlungen behaupten können. Andere können dann nur mitlaufen und sehen am Ende die Macht wieder bei Experten, statt bei sich selbst. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden affirmiert. Dies verkleinert mittelfristig den Rahmen des Veränderbaren statt ihn zu vergrößern.
In einem Spannungsfeld zwischen einem Bewegungsprojekt, dass die Stadtgesellschaft mobilisiert, und einem autonomen Akteur, der eine konkrete Antwort auf die Frage der sozialen Wohnraumversorgung liefert, handlungsfähig zu bleiben, stellt eine große Herausforderung dar. Der MVE hat es häufig nicht geschafft, eine Ausgewogenheit zwischen diesen Polen des Spannungsfelds herzustellen. Eine breite, anknüpfungsfähige Kampagne im Rücken des MVE hat gefehlt. Stattdessen hat man sich zu stark auf juristische und verwaltungstechnische Argumentationen konzentriert. Dies hat es erschwert, mit weitergehenden Forderungen praktisch und diskursiv an den MVE anzuknüpfen und gemeinsam eine Vision der Stadt von morgen zu zeichnen.
Daraus folgte, dass der MVE als Sprecherin der stadtpolitischen Bewegung gehört wurde, dies im Handeln der Initiative aber selten eine Rolle spielte. Folgerichtig wurde die Bedeutung der Gespräche für andere Initiativen selten reflektiert, geschweige denn diese in eine strategische Bestimmung mit einbezogen. In Zukunft müssen auch wir stärker darauf achten, dass ein Projekt mit großer Ausstrahlungskraft, das seine Stärke aus den vielfältigen Interessen einer Bewegung gewinnt, diese ernst nimmt, ohne dabei handlungsunfähig zu werden.

Blick in die Zukunft

Trotz allem bildet der MVE immer noch einen Bezugspunkt für viele in der Stadt. Will man den Spalt für Veränderungen nutzen, müssen wir weitermachen und aus unseren Fehlern lernen. Nur wenn wir die geschilderten Widersprüche im Kopf und praktisch aushalten, wird es sowohl weitreichende konkrete Veränderungen, als auch tiefergreifende Potenziale durch Bewegungsaufbau geben.
Nächstes Frühjahr wollen wir daher mit vielen Initiativen, Mieterorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften darüber reden, wie eine weitere stadtweite Intervention, in der wir uns mit unseren unterschiedlichen Praxen einbringen können, für Berlin aussehen kann. Der Kampf um ein Recht auf Wohnraum für alle geht weiter.

Dieser Artikel erschien ursprünglich in der „Sozialistischen Zeitung“, Ausgabe 12/2015

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Kotti&Co zum Mietenvolksentscheid: Unglaublich für Berlin – trotzdem nicht genug

Dieser Artikel ist eine Kopie von der Seite von Kotti&Co: Unglaublich für Berlin – trotzdem nicht genug.

Vor einem Jahr wurde die Initiative Mietenvolksentscheid gegründet. Sie erarbeitete ein Gesetz für einen Richtungswechsel in der Mieten- und Stadtentwicklungspolitik gegen die unsoziale Politik des SPD/CDU-Senats.

Die Erfahrungen jahrelanger, vielfältiger Proteste bildeten die Grundlage dieses „ersten Mietenvolkentscheides“, der – wie der Name deutlich macht – nur ein weiterer Schritt zum Richtungswechsel in der Stadtentwicklung Berlins sein kann.

Auch wenn der Senat nun auf den Druck durch den Mietenvolksentscheid reagiert hat, ist dieser Richtungswechsel aus unserer Sicht noch längst nicht erreicht. Wir erkennen darin aber einen Beitrag für die BestandsmieterInnen, denen nur durch Neubau nicht geholfen wäre.

Die Ziele des ersten Mietenvolksentscheids, die in vielen Arbeitsstunden unter komplizierten Auflagen nach dem Abstimmungsgesetz als Gesetzentwurf fixiert wurden, lauten:

  1. die landeseigenen Wohnungen im Sinne des Gemeinwohls einzusetzen,
  2. einen Wohnraumförderfonds für den Erhalt und die Schaffung landeseigener Wohnungen einzurichten, und
  3. die Sozialmieterschaft vor Verdrängung zu retten.

Dass der Berliner Senat bereits nach der ersten Phase des Volksentscheids nachgibt und eben diese Themen in einem neuen Gesetz verankern will, hätten wir nicht erwartet. Dass die Fehler der Mietenpolitik im Wahljahr 2016 möglichst keine Rolle spielen sollen, haben die verantwortlichen Politiker dabei sicherlich einkalkuliert. Damit wird aber auch deutlich: eine neoliberale Haushaltspolitik, die Erspartes und Überschüsse für BER und Schuldentilgung einsetzt und einen Richtungswandel in der Wohnungspolitik als unbezahlbar einschätzt, kann von einer starken Zivilgesellschaft durchbrochen werden. Das ist ein großer Erfolg des Mietenvolksentscheids. Eine echte politische Trendwende steht allerdings immer noch aus:

Um Verdrängung wirklich aufzuhalten, muss viel mehr passieren. Auch das Gesetz des Mietenvolksentscheids war beschränkt und an beschwerliche Auflagen gebunden. Basisdemokratische Gesetzgebung ist durch rechtliche Hürden eingeengt. Die Bürger*innen haben nicht die gleichen gesetzgeberischen Möglichkeiten wie das Parlament. So dürfen nach dem Abstimmungsgesetz z.B. verschiedene Möglichkeiten, den Wohnungsmarkt zu regulieren, nicht in einem Gesetz verbunden oder „gekoppelt“ werden. Außerdem sind viele Mieterrechte auf Bundesebene geregelt, wo keine Volksentscheide zugelassen sind. Ein riesiges Problem sind die EU-Richtlinien, die eine Besserstellung von gemeinwohlorientierten Betrieben gegenüber profitorientierten verhindern.

Taktikspielchen wie die Zurückhaltung der juristischen Prüfung durch Henkels Innensenat, ob der Gesetzesentwurf des Mietenvolksentscheids überhaupt verfassungsrechtlich bedenklich ist, sind da noch gar nicht berücksichtigt.

Wir konnten wegen des Kopplungsverbots mit dem Gesetzesentwurf des Mietenvolksentscheids das strukturelle Problem der hohen Kostenmieten nicht angehen, welche die Berliner Regierungen den Eigentümer*nnen garantieren. Das könnten Senat oder Parlament machen – tun es aber bis heute nicht.

Stattdessen schlägt die SPD nun vor, dass Sozialmieten höchstens 30% des Einkommens verschlingen dürfen. Betriebskosten, Strom, Wasser, Gas zählt die SPD aber nicht dazu – für uns am Kotti bedeutet das nochmal 30% oben drauf! Bei einem Einkommen von 1.000 € lassen 600 € Miete nur ein Leben unter Hartz IV-Niveau zu. Auch für Menschen, die vom Jobcenter leben müssen, wird nur die Bruttokaltmiete übernommen! Das heißt Miete und kalte Betriebskosten. Warmwasser und Heizung sind in dieser Logik wohl entbehrlich.

Die SPD behauptet, es sei „gesellschaftlich akzeptiert“, dass Mieter 30 % ihres Einkommens für die Nettokaltmiete zahlen. Wenn jedoch selbst Berliner Gerichte in der Regel entscheiden, dass z.B. bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen nur 30% des Einkommens für die Bruttowarmmiete verkraftbar sind, muss die Berliner Senatspolitik doch nicht absichtlich dahinter zurückfallen. Die SPD will vielmehr auf diesem Weg ihre unverbindliche Empfehlung aus dem „Mietenbündnis“ mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zum Gesetz und damit zur Richtschnur auch für andere Fälle erheben – ein Rückschritt für alle Mieter*innen.

Mieter*innen kennen nur eine Miete: die Bruttowarmmiete – denn das ist, was wir jeden Monat zahlen müssen. Daher halten wir es auch für einen Schritt in die richtige Richtung, dass die IBB nun gesetzlich dazu verpflichtet werden soll, die Zulässigkeit der Betriebskosten im Sozialen Wohnungsbau zu überprüfen. Ebenso wie Sozialverbände und Berliner Mieterverein fordern wir darüber hinaus, dass nach der Miete mehr zum Leben übrig bleiben muss. Mit der 30%-Regelung rutschen Geringverdienende jedoch aufgrund der hohen Sozialmieten oft weit unter Hartz VI-Niveau. Es braucht ein Instrument, das dies verhindert. Wenn der Senat sich dafür entschieden hätte, die zulässigen Mieten im Sozialen Wohnungsbau und die Gewinne der EigentümerInnen gesetzlich zu deckeln, könnte er nicht nur sparen, sondern die Verdrängung der Sozialmieter*innen wirksamer bekämpfen.

Nach wie vor brauchen wir also:

  • einen Mieterhöhungs-Stopp
  • eine Senkung der Mieten, damit niemand mehr verdrängt wird
  • eine Rekommunalisierung der privatisierten Sozialwohnungen

Unsere endgültige Bewertung des Senatsangebots werden wir als Kotti&Co an der Umsetzung dieser Ziele messen. Wir erwarten, dass sich Berufspolitiker*innen und die Berliner Verwaltung ernsthaft dafür einsetzen und direkte Demokratie wie das Volksbegehren nicht torpedieren.

Wer jetzt über „Einigung“ oder „Kompromiss“ spricht, lebt in der Parallelwelt des parlamentarischen Betriebs. Die Haltung der Initiative Mietenvolksentscheid war von Anfang an, mit allen zu reden – auch mit der SPD. Unter der Drohung, dass der eigene Gesetzesentwurf vor dem Verfassungsgericht landen werde, ging es in den Gesprächen darum, so wie wie möglich die Inhalte des Mietenvolksentscheids zu vermitteln. Der nun von der SPD vorgelegte Gesetzesentwurf unterliegt deshalb auch bis nach der Verabschiedung einem Gesamtvorbehalt. Jetzt sehen wir, dass für viele Sozialmieter*innen, die flächensparsam leben, die Miete immer noch erhöht werden kann. Auch ist für Mieter*innen mit Einkommen unter 1.000 € eine Kaltmietenbelastung von 30% noch viel zu viel.

Wir haben seit Jahren hart gekämpft, dass diese Verarmung der Mieter*innen aufgehalten wird – jetzt liegt der Ball im Parlament, diese Augenwischerei zu verhindern und ein Gesetz daraus zu machen, das wirklich vor Verdrängung schützt.

Wenn die Oppositionspartei der Grünen jetzt vorschnell der SPD zum Erfolg gratuliert, tut sie das im Wissen, dass für die Sozialmieter*innen kaum eine Verbesserung, geschweige denn ein grundsätzlicher Kurswechsel im sozialen Wohnungsbaubestand drin ist. Vor den Problemen Schlechtverdienender die Augen zu verschließen, um sich „regierungsfähig“ zu machen, steigert für uns jedenfalls nicht die Wählbarkeit von Parteien.

Wenn sie wirklich parlamentarische Arbeit machen wollen, dann braucht es jetzt Änderungsanträge. Für den sozialen Wohnungsbau wären das:

  • Maximal 30 % Bruttowarmmietbelastung für Geringverdiener*innen
  • keine Begrenzung der Förderung auf 2,50 € / qm
  • Eigentümerbeteiligung an der Mietsenkung
  • Überprüfung der Kostenmieten

Nicht nur das Parlament, sondern auch und vor allem zivilgesellschaftliche und basisdemokratische Initiativen sind gefragt, zu überprüfen, ob das Senatsangebot ausreichend ist, um Verdrängung aufzuhalten.

Der Wahlkampf beginnt – wir werden gemeinsam mit anderen Initiativen Prüfsteine aufstellen und uns einmischen. Die Augen vor wachsender, krasser Verarmung großer Teile der Berliner*innen zu verschließen, wird keiner Partei etwas nützen.

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