Wir fordern ein bedingungsloses Einreise- und uneingeschränktes Bleiberecht für Rom*nja , welches rein aus historischer Verantwortung eigentlich schon längst selbstverständlich sein sollte. §23 Aufenthaltsgesetz räumt dem Bundesinnenministerium des Innern und obersten Landesbehörden das Recht ein, Rom*nja als einer bestimmten Gruppe ein solches Aufenthaltsrecht zu gewähren. Im Rahmen einer Gleichbehandlung mit den Jud*innen aus Osteuropa muss auch Rom*nja ein solches Aufenthaltsrecht gewährt werden.
Abschiebestopp, jetzt und für immer!
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