Quelle: http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.de/
Heute Di., den 09.04.2013, wurde die Wohnung von Rosemarie F. in der Aroser Alle 92 in Berlin-Reinickendorf um 9.30 Uhr im dritten Anlauf geräumt. Die Polizei war mit einem Großaufgebot mit ca. 140 Polizisten und 30 Einsatzfahrzeugen vertreten. Bereits am Freitag, den 06.04., versuchte die Polizei durch Präsenz mehrerer Einsatzkräfte, davon mindestens einer im Cafe, eine Nachbarschaftsversammlung im Cafe am See in Reinickendorf einzuschüchtern.
Die Räumung war für Rosemarie F.s Gesundheitszustand so belastend, dass sie nicht vor Ort sein konnte. Vor Ort waren aber 120 Unterstützer_innen und Nachbar_innen, die ihrem Protest gegen hohe Mieten, Verdrängung und Zwangsräumung lautstark Ausdruck verliehen und zeigten: Zwangsräumung und Verdrängung passieren nicht mehr still und leise und schon gar nicht unwidersprochen.
Die Gerichtsvollzieherin kam um 9.00 Uhr mit dem Anwalt der Eigentümerin und lies durch einen Schlosser die Wohnungsschlösser auswechseln,. Die Schlüssel gehen an die Eigentümerin Birgit Hartig, die damit die Verfügungsgewalt über die Wohnung hat. Die Räumung erfolgte obwohl von Rosemarie F.s Anwalt Beschwerde beim Landgericht eingelegt wurde, da vom Gericht nicht alle Anträge bearbeitet wurden. Das Gericht entschied, wie so oft, für die Eigentümerin und lehnte die Beschwerde ab. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt.
Für die schwerbehinderte und schwer kranke Rosemarie F. bedeutet dies die Obdachlosigkeit. Für Rosemarie F. war die Wohnung der letzte Rückzugsort, erst letzte Woche wurde ihr erneut, auf Anfrage des Gerichtes, durch ein fachärztliches Attest bestätigt, dass ihr eine Wohnungsräumung nicht zuzumuten ist. So werden durch Politik und Justiz selbst gegen alte und kranke Menschen die Interessen der Eigentümer gnadenlos durchgesetzt.
Zum Hintergrund
Rosemarie F. ist durch Presseberichte auf das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ aufmerksam geworden und bat dieses um Hilfe. Sie bezieht Rente vom Amt für Grundsicherung. Sie wohnte zur Miete in einer Eigentumswohnung. Die Miete wurde direkt vom Amt für Grundsicherung an die wechselnden Eigentümer_innen überwiesen. Durch Eigentümerwechsel, Krankheit und Krankenhausaufenthalte ist die Miete nicht rechtzeitig gezahlt worden. Dies führte zu Kündigung und zum Räumungstitel.
Rosemarie F. ist seit einem Wirbelsäulenbruch schwerbehindert. Ihr Arzt attestiert, dass„…der Stress einer Wohnungsräumung der Patientin absolut nicht zumutbar…“ ist.
Am Donnerstag, den 21.02.2013, begleiteten ein Dutzend Aktivist_innen des Bündnisses „Zwangsräumung verhindern“ Rosemarie F. bei einem Besuch des Sozialstadtrats von Reinickendorf, Andreas Höhne (SPD). Dieser sagte eine Übernahme vergangener Mietschulden sowie der zukünftigen Miete zu. Dies wurde schriftlich durch den Fachbereich Allgemeine Soziale Dienste bestätigt. Der Sozialstadtrat hat dies der Eigentümerin der Wohnung telefonisch mitgeteilt.
Die schriftliche Zusage der Mietübernahme überbrachten Aktivist_innen umgehend der Eigentümerin. Diese war aber nicht zu einem Gespräch bereit. An ihrer Stelle nahm der Ehemann der Eigentümerin die schriftliche Zusage der Mietübernahme an. Eine Rücknahme der Kündigung lehnte er trotzdem kategorisch ab, da es einen langen Konflikt mit Rosemarie F. gäbe. Allerdings ist seine Frau erst seit 01.08.2012 Eigentümerin der Wohnung. Weiterhin beschuldigte er das Bezirksamt nicht rechtzeitig gehandelt zu haben und sagte über Rosemarie F. „solche Leute sollten im Dschungel wohnen“ oder sich „umbringen“.
Am Mittwoch den 27.02.2013, sollte die schwerbehinderte 67-jährige Rosemarie F. aus ihrer Wohnung in der Aroser Allee 92 in Berlin-Reinickendorf zwangsgeräumt werden. Die Zwangsräumung wurde sprichwörtlich in letzter Sekunde ausgesetzt. Wie aus der damaligen Pressemitteilung des Amtsgerichtes Wedding zu entnehmen war, wollte sich das Gericht Zeit nehmen, um in „rechtsstaatlich gebotener Weise“ abzuwägen. Dies wurde vom Gericht aber nicht weiterverfolgt sondern ein neuer Räumungstermin auf den heutigen Tag angesetzt und diese mit einem Großaufgebot an Polizei vollzogen.