Heute, am 19. Dezember, also kurz vor Weihnachten, besuchten etwa 25 Bewohner*innen der Eisfabrik zusammen mit dem Aktionsbündnis Recht auf Wohnen und dem Bündnis Zwangsräumungen verhindern die Bezirksverordnetenversammlung Mitte. Überreicht wurde der Preis des Kalten Herzens. Anlass hierzu war ein Bescheid der Bezirksabgeordneten an den Eigentümer der Eisfabrik, diese unverzüglich räumen zu lassen. Grund sei die Gefahr für Leib und Leben der Bewohner*innen – wir fragen: wie gefährlich ist es auf Berlins winterlichen Straßen leben zu müssen? Daran scheinen die Abgeordneten nicht gedacht zu haben.
Neben der Verleihung des eisigen Herzens stand deshalb die konkrete Forderung nach alternativen Wohnmöglichkeiten. Bevor diese artikuliert werden konnte, verließ die CDU-Fraktion den Saal, und alle Besucher wurden durch den Vorsteher der BVV zur Räumung aufgefordert. Ein Gesprächstermin über alternativen Wohnraum wurde allerdings mit Bezirksbürgermeister Hanke und Abgeordneten der Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken vereinbart.
Presse
- 26.12.2013, taz.de, Proteste geplant – Eisfabrik: Räumung steht bevor
- 23.12.2013, Tagesspiegel, Gericht schreitet ein im Streit um Eisfabrik
- 23.12.2013, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Eigentümerin muss alte Eisfabrik in Mitte sichern (Nr. 44/2013)
- 23.12.2013, Abendschau, Obdachlose sollen aus der Eisfabrik raus
- 21.12.2013, Tagesspiegel, Für alte Eisfabrik keine Lösung in Sicht
- 19.12.2013, Berliner Zeitung, Eisfabrik: Protest gegen Räumung
- 19.12.2013, tagesspiegel, Eisfabrik erhitzt die Gemüter
Der CDU-Fraktionsvorsitzende vom Bezirk-Mitte will sich laut Twitter für eine neue Unterbringung der Bewohner der Eisfabrik einsetzen. Eine Möglichkeit wäre ja mal seinen Sozialsenator Czaja(CDU) ein wenig anzutreiben etwas zu tun.
In der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zum Verwaltungsgerichtsurteil der 19. Kammer vom 20. Dezember 2013, VG 19 L 336.13. zur „Räumung der Eisfabrik“ heißt es:
Das Bezirksamt müsse allerdings anschließend für eine etwa erforderliche Unterbringung unfreiwillig Obdachloser sorgen. Der Verweis auf einen Sozialleistungsausschluss von EU-Bürgern greife unabhängig von den damit im Sozialrecht verbundenen ungeklärten Rechtsfragen nicht, weil es sich bei der Vermeidung von Obdachlosigkeit um eine Ordnungsaufgabe zur Gefahrenabwehr handele, für die das Bezirksamt verantwortlich sei.