Ein 67jähriger schwerbehinderter Mann und seine Frau sollen mit ihrem 2jährigen Kind zwangsgeräumt werden. Deshalb haben Aktivist_innen die verantwortliche kommunale Wohnungsbaugesellschaft besucht.
PM: GEWOBAG setzt Zwangsräumung in Charlottenburg nach Intervention des Bündnisses aus!
Räumung und Blockade für Donnerstag, 18. 04. um 9.45 Uhr in der Hofackerzeile 2A in 13627 Berlin ausgesetzt! Um 11 Uhr heute morgen kamen Mohamed S., 5 Aktivist_innen, 2 Kameraleute und ein Fotograf am Bottroper Weg 2 bei der GEWOBAG an. Ein Großaufgebot der Polizei war bereits mit einem Dutzend Einsatzfahrzeugen vor Ort. Die GEWOBAG war mit Geschäftsführer Hendrik Jellema, Pressesprecherin und 2 weiteren Mitarbeitern vor dem Haus, um das Bündnis zu empfangen. Nach einem kurzen Gespräch setzte der Geschäftsführer die Räumung für morgen aus und Gespäche mit Mohamed S. an, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Am Donnerstag, den 18.04.2013, sollten Mohamed S. und seine Lebensgefährtin sowie ihr gemeinsames 2-jähriges Kind nach 35 Jahren aus ihrer Wohnung in der Hofackerzeile 2a in 13627 Berlin zwangsgeräumt werden.
Der Vermieter, die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG, nutzte im Jahre 2010 einen Mietrückstand von 3 Monaten, der durch die Umstellung der Mietzahlung vom JobCenter auf das Grundsicherungsamt entstand, zur fristlosen Kündigung. Immer wieder entstehen durch unregelmäßige oder „verwaltungstechnisch bedingte“ Wartezeiten Mietrückstände, die vom Vermieter als Kündigungsvorwand ausgenutzt werden. Obwohl der Mietrückstand ausschließlich eben diese technischen Hintergründe hatte – denn der Mieter hat einen Anspruch auf die „Kosten der Unterkunft“, das Amt ist also ein verlässlicher Mietzahler – wird genau das für fristlose Kündigungen genutzt. So auch in diesem Fall.
Für Mohamed S. ist die afrikanische Gemeinde eingesprungen und hat die 3 Monatsmieten überwiesen. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG hat trotzdem die fristlose Kündigung durchgeklagt und am 19. August 2011 hat das Amtsgericht Charlottenburg unter dem Zeichen 238 C 198/10 die Räumung der Wohnung bestätigt, weil der Mietrückstand nicht innerhalb der sogenannten Schonfrist von 2 Monaten zurückgezahlt wurde. Das Gericht sah auch keinen Beweis darin, dass die Miete vom Amt gezahlt werden müsse und das, obwohl bisher das JobCenter die Kosten der Unterkunft gezahlt hat, und auch Mohamed S. die Beantragung der Grundsicherung nahe legte. Auch sah das Gericht keine besondere Härte, obwohl Mohamed S. mit 90% als schwerstbehindert staatlich anerkannt ist.
Mohamed S. und das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ freuen sich sehr über die abgewendete Räumung. Dass städtische Wohnungsbaugesellschaften bereits mehrmals Zwangsräumungen nach Interventionen des Bündnisses aussetzten, wertet das Bündnis als Erfolg der bisherigen Proteste und sieht es als Ansporn, diese fortzusetzen, wie zum Beispiel bei der bevorstehenden Zwangsräumung am 29.04.2013 in der Hermannstr. 208 in Berlin-Neukölln. Auch hier ist mit Stadt & Land eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft in der Pflicht, die Obdachlosigkeit einer Mieterin und ihrer Tochter durch Rücknahme der Kündigung abzuwenden.
Bündnis Zwangsräumungen verhindern
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